Hundebesitzer, Jäger oder Bootsführer? Dann ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Auch hier geht es darum, andere im Fall eines Unfalls abzusichern. Stellen Sie sich vor, Ihr Hund büxt aus und rennt über die Straße. Beim Versuch, ihn zu umfahren, kommt ein Autofahrer von der Straße ab. Als Halter des Hundes sind Sie nun haftbar. Die Privat-Haftpflichtversicherung, die auch unter der Bezeichnung „Familien-Haftpflichtversicherung“ bekannt ist, springt in diesem Fall ein und übernimmt die Erstattung der Sachschäden wie auch der Personenschäden wie etwa eine Berufsunfähigkeit.
Wenn Sie Ihren Hund in Ihrer Wohnsitzgemeinde melden, wird man Sie deshalb um eine Versicherungsbescheinigung bitten.
Ob Sie auf einem Surfbrett oder in einem Ruderboot, einem Motorboot oder einem kleinen Segelboot das nasse Element bezwingen, eine Bootsführer-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Mit ihr sind Sie für den Fall versichert, dass Sie unglücklicherweise mit einem Schwimmer oder einem anderen Boot zusammenstoßen.
Bei der Jagd-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine weitere Spezialversicherung, deren Abschluss für alle Pflicht ist, die dieses Hobby ausüben. So müssen Jäger jährlich bei der Verlängerung ihres Jagdscheins eine Versicherungsbescheinigung vorlegen.