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Krankenzusatzversicherung in Luxemburg: Brauchen Sie sie wirklich?

Das Großherzogtum bietet eine gute Deckung über die gesetzliche Krankenversicherung. Für eine verbesserte Übernahme der selbst zu tragenden Kosten können Sie jedoch eine Krankenzusatzversicherung abschließen und sich damit ein Stück Gelassenheit schenken.

Krankenzusatzversicherung in Luxemburg: Brauchen Sie sie wirklich?

Das Großherzogtum bietet eine gute Deckung über die gesetzliche Krankenversicherung. Für eine verbesserte Übernahme der selbst zu tragenden Kosten können Sie jedoch eine Krankenzusatzversicherung abschließen und sich damit ein Stück Gelassenheit schenken.

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Als Benoît, 32 Jahre, nach Luxemburg kam, um in der IT-Branche zu arbeiten, hat ihn sein Arbeitgeber automatisch bei der Zentralstelle der luxemburgischen Sozialversicherungen (CCSS) angemeldet. „In der Personalabteilung wurde mir erklärt, dass mein Arbeitgeber acht Tage Zeit für die notwendigen Formalitäten bei der Sozialversicherung des Großherzogtums hat.

Ein paar Wochen später hatte ich dann auch schon die Karte mit meiner 13-stelligen Matrikelnummer. Diese Karte zeige ich bei jedem Arztbesuch vor.“

Benoît ist Mitglied der Nationalen Gesundheitskasse (CNS), da er im Privatsektor arbeitet.

Es gibt jedoch auch eine Krankenkasse, die Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst vorbehalten ist, die CMFEP.

Im Gegensatz zu Frankreich ist es „in Luxemburg nicht erforderlich, einen behandelnden Hausarzt auszuwählen“, erklärt Benoît.

Er kann seinen Arzt stets frei wählen, ganz gleich, ob er einen Allgemeinmediziner oder einen Facharzt aufsucht. 

Mit 44,70 € je Konsultation eines Allgemeinmediziners sind die Kosten relativ hoch. „Ich muss jedoch lediglich meine Erstattungsanträge per Post an die CNS richten“, führt Benoît aus.

Der Erstattungsantrag muss die Originale der Honorarunterlagen umfassen, das heißt die Arztrechnungen, den Zahlungsbeleg und die Matrikelnummer. Die ausgelegten Kosten werden zügig erstattet.

Erstattungssatz

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Medizinische Kosten werden in Höhe von 88 % bei Erwachsenen und 100 % bei Kindern gegen Vorlage der Honorarrechnungen von Allgemeinmedizinern oder Fachärzten, für zahnärztliche Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte auf Grundlage der Kassentarife erstattet.

Bei Medikamenten beträgt die Kostenübernahme zwischen 40 % und 100 % nach Maßgabe einer Klassifizierung der CNS, die sich auf Kriterien bezüglich der Wirksamkeit und gesundheitlichen Bedeutung stützt.

Nähere Angaben zu den Tarifen, die ein Gesundheitsdienstleister für die einzelnen Leistungen abrechnen darf, finden Sie auf der Seite „Versicherte“ der Internetpräsenz der CNS.

Die Vorteile einer Krankenzusatzversicherung

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Bei bestimmten Leistungen wie etwa zahnärztlichen Eingriffen, Arztkonsultationen oder Krankenhausbehandlungen werden die mit den Kassen vereinbarten Honorare nicht selten von den Ärzten überschritten.

Bei einem Krankenhausaufenthalt muss der Patient einen bestimmten, von der jeweiligen Einrichtung abhängigen Kostenanteil selbst tragen, insbesondere bei privaten Kliniken.

Für eine Entbindung zum Beispiel belaufen sich die Krankenhauskosten leicht auf 1.500 bis 2.000 €, falls die werdende Mutter die so genannte „erste Klasse“ wünscht, das heißt die Unterbringung in einem Einzelzimmer.

Aus diesem Grund hat sich Anaïs, 35 Jahre, ein Jahr vor der Geburt ihres Kindes für eine Krankenzusatzversicherung entschieden.

„Diese Versicherung lohnt sich, da sie die zusätzlichen Kosten wie etwa Honorarüberschreitungen oder das Einzelzimmer übernimmt. Meine Ausgaben wurden praktisch bis zum letzten Cent erstattet“, stellt sie fest.

Auch Brillenträger profitieren von den Vorteilen einer Krankenzusatzversicherung. Von der CNS werden Brillengläser nur bis in Höhe von 49 € und Fassungen bis 30 € erstattet. Diese Deckelung kann für böse Überraschungen sorgen, da der Gesamtpreis für eine Brille oft mehrere hundert Euro beträgt.

Zusätzliche Leistungen:

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Die von den Versicherungsunternehmen angebotenen Krankenzusatzversicherungen stellen eine wirksame Ergänzung zur Kostenübernahme durch die CNS dar. Das ist jedoch noch längst nicht alles.

So bieten sie auch zusätzliche Leistungen, die sich als überaus willkommen erweisen können, sollten Sie einmal ins Krankenhaus eingewiesen werden: zum Beispiel Kinderbetreuung, Hausaufgaben- und Haushaltshilfe oder auch die Versorgung von Tieren.