AXA Assurances Luxembourg
Sparen Sie für Ihre Pension und zahlen Sie weniger Steuern

Ergänzende Altersvorsorge für Selbständige

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MyPension Pro


Sichern Sie sich mit MyPension Pro mehr finanzielle Freiheit im Rentenalter und genießen Sie schon heute attraktive Steuervorteile

MyPension Pro gibt Ihnen die Möglichkeit, während Ihres Berufslebens zu sparen und dabei Steuervorteile zu genießen.

Ein komfortables Zusatzeinkommen im Ruhestand ist Ihnen damit garantiert.

RCPI AXA Luxembourg

MyPension Pro, eine Ruhestand- und Vorsorgelösung mit vielen Vorteilen

👉 Altersvorsorge

Aufbau eines Zusatzkapitals für den Ruhestand

👉 Steuerlich attraktiv

Erheblicher Steuervorteil: Die vom Mitglied in einen Altersvorsorgesparplan gezahlte Prämie ist bis in Höhe.

👉 Sie haben keinen Verwaltungsaufwand

AXA nimmt Ihnen alle administrativen und Steuerformalitäten ab. Alles, worum Sie sich kümmern müssen, ist die Einzahlung Ihrer Prämien.

👉 Flexibilität

Eine flexible Lösung, die sich auch während der Vertragslaufzeit Ihrer individuellen Situation anpasst: Ob Sie eine Absicherung bei Unfall, Erwerbsunfähigkeit oder Tod benötigen – Sie wählen die Optionen ganz nach Ihrem Bedarf und können sie anpassen, falls sich Ihre Situation ändert. Auch Ihre Risikobereitschaft wird berücksichtigt: So können Sie bei der Anlage Ihres Sparkapitals zwischen einem 100%igen Kapitalschutz und dynamischeren Anlageformen mit AXA-Fonds wählen.

👉 Vorsorge

Optionaler zusätzlicher Schutz für Ihre Familie und Ihre Einkünfte mit Deckung der Risiken Unfall, Erwerbsunfähigkeit oder Tod. Die Vorsorgegarantien ermöglichen es Ihrer Familie, auch nach einem Schicksalsschlag keine Einstriche bei der Lebensqualität machen zu müssen. Überdies sind diese Prämien gänzlich steuerlich absetzbar.

Erheblicher Steuervorteil:


Die vom Mitglied in einen Altersvorsorgesparplan gezahlte Prämie ist bis in Höhe von 20 % des zu versteuernden Jahreseinkommens als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Auf die einzelnen Prämien wird eine Abgeltungssteuer erhoben.

Im Gegenzug fällt beim Ausstieg keine Einkommenssteuer an! Eine pauschale Besteuerung von 20 % anstelle etwa des Höchststeuersatzes von 42 % stellt einen erheblichen Steuervorteil dar, und dies bei jeder Einzahlung.

Vom Kapital, das Sie bei Ihrem Eintritt in den Ruhestand erhalten, wird keine Einkommenssteuer in Luxemburg mehr abgezogen; es fällt lediglich der Sozialbeitrag für die Pflegeversicherung (von derzeit 1,4 %) an, der bei der Auszahlung der Altersvorsorgeleistung einbehalten wird.

Ein Beispiel sagt mehr als tausend Worte:

Anne ist ledig, 30 Jahre alt und arbeitet als selbständige Rechtsanwältin. Sie möchte jedes Jahr Geld für ihren Ruhestand zurücklegen und dabei von der beruflichen Vorsorge profitieren, die nun auch Selbständigen und Freiberuflern offensteht.

Sehen wir uns an, wie es ihr gelingt, ein Zusatzkapital für den Ruhestand aufzubauen und zugleich Steuern zu sparen.

👉 1. Abzug der Prämie

Anne kommt jährlich in den Genuss eines beträchtlichen Steuervorteils, da sie ihre Prämie als Sonderausgabe von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen kann (bis in Höhe von max. 20 % des Einkommens, das sie als Selbständige erzielt).

👉 2. Steuerlicher Gewinn

Ihr zu versteuerndes Einkommen verringert sich somit um 20.000 €, was auch ihre Steuerlast mindert: Ihr Steuervorteil beträgt 4166 €.

👉 3. AXA kümmert sich um alles

AXA übernimmt für die Steuerverwaltung den Abzug einer Steuer von 20% sowie einer Ausgleichsabgabe in Höhe von 0,9% auf die Versicherungsprämie.

Régime Complémentaire de Pension pour Indépendants axa luxembourg RCPI

*Die Pauschalsteuer und die Ausgleichsabgabe sind gesetzlich festgelegt und können sich daher im Laufe der Zeit ändern. Diese Beträge sind nicht als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.

Optionale Vorsorgegarantien, die Sie und Ihre Familie schützen

Wie können Sie Ihre Familie und Ihr Einkommen absichern?

Als Hauptverdiener Ihres Haushalts dürfen Sie die Absicherung Ihrer Familie für den Fall der Fälle nicht außer Acht lassen.

Haben Sie für die finanziellen Folgen eines Unfalls, eines Todesfalls oder einer Behinderung vorgesorgt, die Sie dazu zwingen könnte, Ihre Berufstätigkeit einzuschränken?

Todesfalldeckung

Zum Schutz Ihrer Familie im Fall Ihres vorzeitigen Ablebens

Deckung im Fall Ihres Ablebens bei einem Unfall

Zum Schutz Ihrer Familie im Fall Ihres vorzeitigen Ablebens bei einem Unfall

Garantie gegen Erwerbsunfähigkeit

Zu Ihrem Schutz vor den Folgen einer Invalidität

Vorsorgeprämien können gänzlich steuerlich geltend gemacht werden – ohne Obergrenze


Sie können Zusatzgarantien abschließen, die es Ihrer Familie erlauben, ihre Lebensqualität auch nach einem Schicksalsschlag beizubehalten. Noch dazu sind diese Prämien in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar.