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In welchen Fällen muss die Steuererklärung in Luxemburg abgegeben werden?

Die Abgabe der Steuererklärung ist nicht immer vorgeschrieben, wenn man in Luxemburg lebt. Auch wenn sie freiwillig ist, können Sie mit der Steuererklärung Einsparungen erzielen.

In welchen Fällen muss die Steuererklärung in Luxemburg abgegeben werden?

Die Abgabe der Steuererklärung ist nicht immer vorgeschrieben, wenn man in Luxemburg lebt. Auch wenn sie freiwillig ist, können Sie mit der Steuererklärung Einsparungen erzielen.

Wann ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht?

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Wenn eine dieser Behauptungen auf Sie zutrifft, gibt es keinen Zweifel, die Steuererklärung ist abzugeben:

·         Sie sind verheiratet, und Ihr Ehegatte ist ebenfalls Lohnempfänger

·         Ihr Einkommen beträgt mehr als 100.000 Euro brutto pro Jahr

·         Sie sind Grenzgänger

·         Sie haben zusätzlich zu Ihrem Gehalt weitere Einkünfte - wie Mieteinnahmen (mehr als 600 € jährlich) oder Kapitalerträge (mehr als 1500 € jährlich)

·         Sie erhalten in Luxemburg mehrere Gehälter (mehr als 30.000 € brutto jährlich).

Wenn keiner dieser Fälle auf Sie zutrifft, ist die Abgabe einer Steuererklärung freiwillig. Aber unter Umständen könnten Sie einen Teil der erhobenen Steuern durch Steuerabzüge zurückgewinnen. Hier einige Ausgaben, die auf Ihrer Steuererklärung erscheinen können.

Was kann ich von meiner Steuerbemessungsgrundlage absetzen?

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Ihre Kreditzinsen

Hypothekenzinsen Ihres Hauptwohnsitz sind von Ihrer jährlichen Steuerbemessungsgrundlage bis zu einem Höchstbetrag von 2000 € in den ersten fünf Jahren des Darlehens abzugsfähig, danach 1500 € jährlich in den folgenden fünf Jahren und schließlich 1000 € in den letzten Jahren. Zinsen für Verbraucherkredite, beispielsweise für den Kauf eines Fahrzeugs, können ebenfalls abgezogen werden, und zwar in Höhe von bis zu 672 EUR jährlich.

Dies gilt sowohl für die in Luxemburg als auch für die in einem anderen europäischen Land abgeschlossenen Kredite.

 

Der Betrag Ihrer Versicherungs- und Sparplanprämien

Krankenzusatz-, Haftpflicht-, Restschuldversicherung, Sterbe- und Lebensversicherung, Altersvorsorge... Beträge bestimmter Versicherungs- und Sparplanprämien können, gemäß den Artikeln 111 und 111bis  Einkommensteuergesetz, von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.

 

Kosten für Familienunterstützung

Unterhaltsberechtigte Kinder, Pflegekosten, Haushaltskosten, Unterhaltszahlungen, finanzielle Unterstützung für bedürftige Eltern oder Kinder (die nicht am Wohnsitz des Steuerpflichtigen leben) können Ihre Steuern senken.

 

Ausgaben im Zusammenhang mit einer Beschäftigung

Reisekosten, Ausbildungskosten und Arbeitskleidung können ebenfalls abgezogen werden, wenn sie die Pauschale von 540 Euro je Beschäftigten, die bereits an der Quelle einbehalten wurden, überschreiten.

Diese Ausgaben, die zum Erwirtschaften Ihrer Einnahmen dienen, werden als Gewinnungskosten bezeichnet. 

In welchen Fällen ist es besonders wichtig eine Steuererklärung abzugeben?

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Stefanie, 31-jährige, ledig mit Wohnsitz in Luxemburg hat bereits eine Steuererklärung abgegeben. „Ich habe dort meine Auto- und Wohnungsversicherung  angegeben. Ich erhielt einen Steuerbescheid, in dem ich darüber informiert wurde, dass meine direkten Beiträge unverändert bleiben. Ich habe inzwischen verstanden, dass nur die Haftpflicht- und die Personenschutzversicherung abzugsfähig sind. Meine Versicherungsprämien waren also zu niedrig, um meine Steuerbemessungsgrundlage zu ändern.“

Also... Wann lohnt es sich wirklich?

Hypotheken, Altersvorsorge, Lebensversicherungen oder Personalkredite: "Alle Investitions- oder Vorsorgeleistungen, die hohe Beträge darstellen, sind meldepflichtig", erklärt Viviane Jeblick, die die Beratung und Betreuung der Angestellten in der Luxemburger Mehrheitsgewerkschaft OGBL koordiniert.

 

Alleinerziehende oder Neuzuwanderer

Zudem gibt es zwei Fälle in denen es besonders wichtig ist eine Steuererklärung abzugeben, fügt Viviane Jebick hinzu. Der Erste betrifft Eltern, die ihr Kind allein aufziehen und für die ein Steuerkredit für Alleinerziehende in Höhe von 750 € in Betracht kommen.

Der zweite Fall betrifft Personen, die im Laufe des Steuerjahres in Luxemburg eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben. In diesem Fall wurde die Besteuerung auf der Grundlage eines gesamten Jahres berechnet und eine Steuererklärung ermöglicht es Ihnen dies zu berichtigen.

 

Sie zögern noch eine Steuererklärung abzugeben?

Eines ist sicher, so Viviane Jeblick: "Es gibt keine Steuerersparnisse ohne Steuererklärung“, da ist es doch besser eine Steuererklärung abzugeben und eine freudige Überraschung anzustreben!

Brauchen Sie Hilfe! Steuerberatungsunternehmen können für Sie Ihre Steuererklärung abwickeln und gewährleisten eine Nachverfolgung mit der Steuerverwaltung. Das kostet Sie ungefähr 250 €.