AXA Assurances Luxembourg

Wasserschaden: Wer ist verantwortlich, der Mieter oder der Eigentümer?

Ob kleine oder große Lecks, Wasserschäden sind eine der häufigsten Ursachen für Schäden in Haushalten. Sie können auch große Schäden verursachen, wobei die Verantwortung nicht immer ohne weiteres zu ermitteln ist. Um herauszufinden, wer für den Schaden aufkommen muss – der Mieter oder der Eigentümer (über seine Versicherung) – muss die Ursache des Schadens ermittelt werden. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles anhand von Beispielen.

Wasserschaden: Wer ist verantwortlich, der Mieter oder der Eigentümer?

Ob kleine oder große Lecks, Wasserschäden sind eine der häufigsten Ursachen für Schäden in Haushalten. Sie können auch große Schäden verursachen, wobei die Verantwortung nicht immer ohne weiteres zu ermitteln ist. Um herauszufinden, wer für den Schaden aufkommen muss – der Mieter oder der Eigentümer (über seine Versicherung) – muss die Ursache des Schadens ermittelt werden. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles anhand von Beispielen.

Wasserschäden durch Rohre und Leitungen:

César hat ein Stadthaus in Ettelbrück erworben. Da die Sanitäranlagen aus den 70er Jahren stammten, ließ er einen Handwerker kommen, der sein gesamtes Badezimmer austauschte.

„Meine Frau und ich waren im Erdgeschoss, als sich ein Wasserschwall aus unserem Badezimmer im zweiten Stock die Treppe hinunter ergoss! Wir waren total panisch…“

In diesem Fall ist ein Handwerker für den Wasserschaden verantwortlich. Also müsste die Betriebshaftpflichtversicherung des Installateurs für den möglichen Schaden aufkommen.

„Glücklicherweise konnte unser Handwerker das Malheur schnell beheben. Die Angst war größer als der tatsächliche Schaden, denn nachdem das Wasser beseitigt und der Boden gewischt worden war, waren keine wirklichen Schäden zu sehen“.

Wenn Rohre und Leitungen im Gebäude einen Wasserschaden verursachen, werden die Reparaturkosten in der Regel von der Versicherung des Eigentümers (oder der Eigentümergemeinschaft bei Mehrfamilienhäusern) übernommen.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihre Versicherung, die einen Sachverständigen beauftragen kann, um die Ursache des Lecks und damit die Haftung zu klären.

null

Leckagen, die durch Haushaltsgeräte verursacht werden:

Kurzprogramm. 30 Grad. Start. Piep! Die Waschmaschine ist angelaufen. Sie gehen wieder anderen Tätigkeiten nach. 30 Minuten später gehen Sie wieder in die Küche, um sich einen Kaffee zu machen. Kaum haben Sie die Tür geöffnet, treten Sie – platsch – in eine Pfütze. Aus der Maschine laufen große Mengen Wasser aus.

Waschmaschinen und Geschirrspüler sind eine häufige Ursache für Wasserschäden. Falsch angeschlossene Rohre, verschlissene Dichtungen und schon kann sich literweise Wasser innerhalb weniger Minuten auf Ihren Fußboden ergießen.

Bei einem Wasserschaden, der durch Haushaltsgeräte verursacht wurde, liegt die Verantwortung beim Bewohner (dem Mieter).

Die Versicherung des Mieters übernimmt also gegenüber dem Vermieter die Kosten, die mit dem Wasserschaden verbunden sind: beschädigter Fußboden, verzogene Einbauküchenmöbel usw. Er kann auch eine Entschädigung für seine eigenen Möbel erhalten, wenn diese beschädigt wurden.

null

Schaden durch eindringendes Wasser:

Nur noch 10 Minuten und das Kürbisgratin ist endlich gar. Sie sitzen in der Küche, als ein dunkler Fleck an der Decke Ihre Aufmerksamkeit erregt. Was ist das?

In diesem Fall ist Wasser eingedrungen. Solche Probleme treten an Wänden oder Decken auf und können durch Risse, undichte Rohre, undichte Dächer oder Fenster, verstopfte Dachrinnen usw. verursacht werden.

Letzteres ist William passiert. Sein Reihenhaus ist von Dachrinnen gesäumt. Ohne dass er oder sein Nachbar es bemerkt haben, ist die Dachrinne durch Laub und Federn von Tauben (die häufig in Dachrinnen nisten) verstopft.

„Wir wussten nicht, was wir tun sollten. Und wir hatten keine Ahnung, worauf das Problem zurückzuführen war. Ich habe meine Versicherung angerufen, um den Schaden zu klären. Dort hat man mich gleich beruhigt. Ein Sachverständiger klärte die Ursache für den Wasserschaden. Und die Reparaturkosten wurden uns erstattet“.

Auch wenn für William alles glimpflich abgelaufen ist, sollten Sie daran denken, dass Sie als Eigentümer oder Mieter verpflichtet sind, Ihre Wohnung oder Ihr Haus ordnungsgemäß instand zu halten.

null


Die Instandhaltungspflichten von Mietern und Eigentümern

Der Vermieter stellt sicher, dass die Wohnung den Sicherheits- und Gesundheitsstandards entspricht. So muss er die Arbeiten ausführen (lassen), die die Wasserdichtigkeit des Daches und der Außenwände gewährleisten.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Wohnung in gutem Zustand zu halten. In diesem Rahmen muss er kleine Reparaturen durchführen, z. B. Dichtungen in den Sanitäranlagen austauschen, den Abfluss des Waschbeckens frei machen, wenn er verstopft ist usw. und dem Vermieter unverzüglich alle größeren Probleme melden.

Wenn es zu einem Wasserschaden kommt, sollten Sie sich schnell mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und den Schaden melden.

Was tun bei einem Wasserschaden?

Drehen Sie zunächst die Wasserzufuhr ab und wischen Sie so schnell wie möglich auf. Benachrichtigen Sie anschließend die Nachbarn, um zu klären, ob sie eventuell von der Leckage betroffen sind. Rufen Sie dann Ihre Versicherung an, um den Schaden zu melden, und Ihren Vermieter, wenn Sie Mieter sind. Wenn Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung sind, informieren Sie die Hausverwaltung.

Unabhängig von der Situation, in der Sie sich bei einem Wasserschaden befinden, kann Ihre Versicherung Sie beraten.