Berater zu Ihren Diensten
In jeder Region des Großherzogtums steht ein Berater zu Ihre Verfügung, um Ihnen seine Dienste und seine fachlichen Ratschläge in Bezug auf Versicherungslösungen zu bieten.
IDie Nachwehen der Pandemie haben unser Verhältnis zur Arbeit auf den Kopf gestellt. Immer mehr Menschen reizt es, ein Unternehmen zu gründen, mit dem Ziel, eine Idee keimen zu lassen, ihren eigenen Rhythmus zu erfinden oder ihrer Arbeit mehr Sinn zu verleihen. Aber dieser Weg ist manchmal mit Hindernissen gepflastert. Daher hat es sich das House of Entrepreneurship* zur Aufgabe gemacht, Sie bei Ihrem unternehmerischen Abenteuer zu begleiten. Heute klären uns die Juristin Marie-Sultana und die Business-Managerin Guylaine über die häufigsten Fragen und Fehler von Unternehmensgründern auf.
Neben dem Businessplan stellt sich schnell die Frage nach der richtigen Rechtsform. Wenn Sie Dienstleistungen anbieten, haben Sie die Wahl, ob Sie als Einzelunternehmer oder als Gesellschaft tätig sein wollen.
„Das Einzelunternehmen wird von Unternehmern immer noch häufig genutzt“, erklärt Marie-Sultana. „Aber dieser Status schützt ihr persönliches Vermögen im Falle einer Insolvenz nicht“.
Um Ihre Aktivität von Ihren persönlichen Finanzen zu trennen, müssen Sie eine Gesellschaft gründen, d. h., eine juristische Person.
Dieser Status bietet mehr Schutz, ist aber auch verwaltungstechnisch aufwändiger. „Man muss die Entscheidungen dokumentieren, seine Bücher veröffentlichen und daher a priori einen Buchhalter beauftragen“, erklärt die Juristin.
Beachten Sie auch, dass die Besteuerung bei einem Einzelunternehmen anders ist als bei einer Gesellschaft. Vereinfacht ausgedrückt wird im ersten Fall das besteuert, was auf Ihr Konto eingeht, d. h. Ihr Umsatz. Im anderen Fall wird die Gesellschaft besteuert und Sie benötigen einen zusätzlichen Mechanismus (Bezug von Dividenden und/oder Zahlung einer Vergütung durch die Gesellschaft), um sich ein Einkommen auszahlen zu lassen, auf das Sie auch persönlich besteuert werden.
Per se ist keine der beiden Regelungen besser oder schlechter. Alles hängt von Ihrer Aktivität ab. Ab einer bestimmten Ausgabenschwelle, z. B. der Anmietung eines Arbeitsraums oder der Beauftragung von Subunternehmern, erscheint die Gesellschaftsregelung jedoch in steuerlicher Hinsicht sinnvoller.
Um Sie bei Ihren ersten Schritten als Unternehmer und insbesondere bei der Wahl der Rechtsform zu unterstützen, veranstaltet das House of Entrepreneurship jede Woche ein Webinar in englischer und französischer Sprache mit anschließender Frage- und Antwortrunde. Unter diesem Link können Sie sich dort anmelden.
Sie möchten sich für eine SARL S entscheiden? Dann haben wir einige wertvolle Ratschläge für Sie.
Wer sich für die Gründung einer Gesellschaft und damit für die Trennung der beruflichen Aktivitäten vom Privatvermögen entscheidet, hat mehrere Möglichkeiten. Zu den am weitesten verbreiteten zählen: die Aktiengesellschaft (Société anonyme - SA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée - SARL) oder die SARL S, wobei das „S“ für „simplifié“ (vereinfacht) steht.
Die Höhe des Kapitals. Eine SARL S kann man mit nur 1 € Kapital (und maximal 11.999 €) gründen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie die Gründung allein durchführen und so die Notarkosten sparen können.
Ein Unternehmen mit geringem Kapital zu gründen, bietet sich besonders für Menschen an, die Fachwissen verkaufen: Berater, Buchhalter, Grafiker usw., wenn dafür keine besonderen Investitionen erforderlich sind.
Wenn dagegen Ihre Tätigkeit den Erwerb von Material und Lagerbeständen erfordert, ist die SARL S nicht geeignet. Nehmen wir an, Sie wollen zum Beispiel einen Foodtruck betreiben. Sie müssen in einen Lastwagen investieren, ihn umbauen, einen Herd kaufen usw. Dieser Betrag wird weit über dem maximalen Kapital einer SARL S liegen, das unter 12.000 Euro bleiben muss. In diesem Fall müssen Sie sich für eine andere Gesellschaftsform entscheiden, beispielsweise die SARL. Neben einem notwendigerweise höheren Kapital sind Sie auch glaubwürdiger, wenn Sie sich später um eine Finanzierung bemühen möchten.
„Als Angestellter haben Sie eine Treuepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Das bedeutet, dass Sie kein Konkurrenzgeschäft gründen dürfen“, erklärt Marie-Sultana.
Sie müssen auch überprüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag einschränkende Klauseln enthält.
Man kann Geschäftsführer sein, d. h. man kann in mehreren SARL S zeichnungsberechtigt sein. Man kann aber nicht Gesellschafter mehrerer SARL S sein. Man kann jedoch Gesellschafter / Aktionär mehrerer anderer Gesellschaftsformen sein (z. B. Gesellschafter in mehreren SARL oder SA).
Ja. In der EU ansässige Personen können in Luxemburg eine Gesellschaft gründen. Voraussetzung dafür sind jedoch echte Räumlichkeiten und nicht nur eine Adresse oder ein Briefkasten. Nicht-EU-Bürger benötigen einen Aufenthaltstitel, der es ihnen erlaubt, regelmäßig im Land anwesend zu sein, um ihre Geschäfte zu führen.
So einfach ist das nicht. Um Ihre Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen Sie die Betriebsstätte Ihrer Gesellschaft nachweisen. Wenn sich diese an Ihrem Wohnsitz befindet und Sie Mieter sind, müssen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters und der Gemeinde einholen.
Wenn Ihre Tätigkeit in Luxemburg gelegentlicher Natur ist und keiner besonderen Regelung unterliegt, ist dies erlaubt. Wenn der Schwerpunkt Ihrer Aktivitäten jedoch in Luxemburg liegt, müssen Sie eine neue Gesellschaft gründen. Nach Angaben des House of Entrepreneurship kann es manchmal rechtlich weniger kompliziert sein, eine neue Gesellschaft in Luxemburg zu gründen, als zu versuchen, eine bestehende Gesellschaft in ein anderes Land zu verlegen. Weitere Informationen hier.
Um eine SARL S zu gründen, müssen Sie keinen Notar hinzuziehen. Sie können die Gründung Ihres Rechtssubjekts allein verwalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie eine Satzung aufstellen. Dafür gibt es kostenlose Muster auf guichet.lu.
Sie müssen sich jedoch klarmachen, worauf Sie sich einlassen.
„Ich habe es oft mit Personen zu tun, die nicht zwischen der Rolle des Geschäftsführers und der des Gesellschafters unterscheiden“, bedauert die Juristin. „Mit der Schaffung einer Rechtsstruktur sind aber nun einmal auch Pflichten verbunden. Es ist wichtig, sie zu kennen“, erläutert sie.
Deshalb empfiehlt Marie-Sultana, einen Notar oder Rechtsberater mit der Erstellung der Satzung zu beauftragen, wenn man es sich leisten kann. Ist dies nicht der Fall, kann man sich bei speziellen Fragen auch an das House of Entrepreneurship wenden.
Die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses und andere gesetzliche Verpflichtungen bestehen auch dann weiter, wenn Sie kein Geschäft mehr betreiben und keinen Umsatz mehr erzielen. Rechnen Sie mit mindestens 2000 € pro Jahr für die buchhalterische Betreuung einer SARL S.
Um Ihre Tätigkeit einzustellen und sich dieser Verpflichtungen zu entledigen, müssen Sie die Gesellschaft auflösen, was wiederum administrative Schritte mit sich bringt.
„Es ist sehr wichtig, einen Investitionsbetrag zu veranschlagen, der dem eigenen Projekt angemessen ist“, empfiehlt Marie-Sultana. Dazu müssen Sie zunächst Ihren Business-Plan gründlich durchdenken und Ihre Ausgaben vorausschauend planen.
„Mit der SARL S kann man zwar für 1 € eine Gesellschaft gründen, auf unternehmerischer Ebene funktioniert das in vielen Fällen jedoch nicht“, erklärt sie.
💡 Alle diese Schritte können online durchgeführt werden. Denken Sie deshalb daran, ein Luxtrust*-Produkt für gewerbliche Zwecke zu beantragen, sobald Sie die Niederlassungsgenehmigung erhalten haben.
*Name des gesicherten Authentifizierungssystems in Luxemburg.
Brauchen Sie noch Zeit, um Ihre Idee reifen zu lassen? Besuchen Sie Nyuko, den Ideenbeschleuniger in Luxemburg.
Die professionelle Versicherung ist ebenfalls ein Punkt, an den man bei der Gründung einer Gesellschaft denken muss.
Welche Versicherungen brauchen Sie? Denken Sie an Räumlichkeiten, Betriebsmittel, Bestände, Material usw. Vergessen Sie auch Ihre Haftpflicht nicht. Wie steht es mit Ihren Mitarbeitern? Und Ihrem Pensionsplan als Selbstständiger? Nehmen Sie das Fachwissen Ihres Versicherungsberaters in Anspruch, um die richtigen Antworten für Ihre Aktivität zu erhalten.
Uns bleibt nur noch, Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Projekt zu wünschen!
*Das House of Entrepreneurship ist ein Projekt, das von der Handelskammer Luxemburg getragen und von zahlreichen Akteuren unterstützt wird, unter anderem vom Wirtschaftsministerium und von der Handwerkskammer.