Welche Fehler werden in Zusammenhang mit einer SARL S am häufigsten gemacht?
🤦♂️Die Satzung:
Um eine SARL S zu gründen, müssen Sie keinen Notar hinzuziehen. Sie können die Gründung Ihres Rechtssubjekts allein verwalten. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie eine Satzung aufstellen. Dafür gibt es kostenlose Muster auf guichet.lu.
Sie müssen sich jedoch klarmachen, worauf Sie sich einlassen.
„Ich habe es oft mit Personen zu tun, die nicht zwischen der Rolle des Geschäftsführers und der des Gesellschafters unterscheiden“, bedauert die Juristin. „Mit der Schaffung einer Rechtsstruktur sind aber nun einmal auch Pflichten verbunden. Es ist wichtig, sie zu kennen“, erläutert sie.
Deshalb empfiehlt Marie-Sultana, einen Notar oder Rechtsberater mit der Erstellung der Satzung zu beauftragen, wenn man es sich leisten kann. Ist dies nicht der Fall, kann man sich bei speziellen Fragen auch an das House of Entrepreneurship wenden.
🤦♂️Die Kosten:
Die Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses und andere gesetzliche Verpflichtungen bestehen auch dann weiter, wenn Sie kein Geschäft mehr betreiben und keinen Umsatz mehr erzielen. Rechnen Sie mit mindestens 2000 € pro Jahr für die buchhalterische Betreuung einer SARL S.
Um Ihre Tätigkeit einzustellen und sich dieser Verpflichtungen zu entledigen, müssen Sie die Gesellschaft auflösen, was wiederum administrative Schritte mit sich bringt.
🤦♂️Die Investitionen in das Gesellschaftskapital:
„Es ist sehr wichtig, einen Investitionsbetrag zu veranschlagen, der dem eigenen Projekt angemessen ist“, empfiehlt Marie-Sultana. Dazu müssen Sie zunächst Ihren Business-Plan gründlich durchdenken und Ihre Ausgaben vorausschauend planen.
„Mit der SARL S kann man zwar für 1 € eine Gesellschaft gründen, auf unternehmerischer Ebene funktioniert das in vielen Fällen jedoch nicht“, erklärt sie.