Berater zu Ihren Diensten
In jeder Region des Großherzogtums steht ein Berater zu Ihre Verfügung, um Ihnen seine Dienste und seine fachlichen Ratschläge in Bezug auf Versicherungslösungen zu bieten.
Stress und Adrenalin können nach einem Unfall Ihre Wahrnehmung stören und einen Schockzustand und/oder Verletzungen überdecken. Vergewissern Sie sich also als Erstes, dass Sie unverletzt sind. Setzen Sie sich, falls Sie verletzt sind, auf den Seitenstreifen und warten Sie auf die Rettungsdienste.
Falls es Ihr Gesundheitszustand zulässt, empfiehlt es sich, die Fahrbahn frei zu machen und Ihr Motorrad oder Ihren Roller auf den Seitenstreifen oder die Standspur zu bringen. Lassen Sie bei schlechten Lichtverhältnissen die Scheinwerfer Ihres Fahrzeugs eingeschaltet.
Bringen Sie sich sowie Ihre Beifahrer in Sicherheit, indem Sie sich hinter die Leitplanke oder auf den Seitenstreifen begeben.
Falls Sie sich sicher auf Ihren Beinen fühlen und der Sturz Ihr Urteilsvermögen nicht beeinträchtigt zu haben scheint, müssen Sie anschließend vor Ort zusammen mit den weiteren am Unfall beteiligten Personen einen Unfallbericht ausfüllen, der anschließend von allen Parteien unterzeichnet werden muss. Der Bericht dient dazu, die Haftbarkeit beider Fahrer zu klären. Er ist europaweit gültig.
Falls Ihnen das Ausfüllen des Berichts vor Ort nicht möglich ist, müssen Sie sich folgende Angaben zu jedem Fahrer notieren: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, deren Versicherungsgesellschaft sowie ihre Vertragsnummern. Falls es Zeugen gibt, halten Sie auch deren Namen, Adressen und Telefonnummern fest.
Obwohl sie nicht als Beweis herangezogen werden können, empfehlen wir Ihnen, Fotos vom Unfallort sowie von den beteiligten Fahrzeugen mit Gesamtansichten und Nahaufnahmen zu machen.
Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, rufen Sie AXA Assistance an (Tel.: 00352 45 30 55, sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr besetzt), damit wir Ihnen umgehend Pannenhilfe zukommen oder Ihr Fahrzeug abschleppen lassen können. AXA Assistance organisiert Pannenhilfe bzw. das Abschleppen Ihres Fahrzeugs. Außerdem kann je nach Dauer der notwendigen Reparaturen für bis zu zehn Tage ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden.
Um einen zweiten Unfall zu vermeiden, ist es vor allem notwendig, sicherzustellen, dass Sie gegebenenfalls Ihren Schock- oder Adrenalinzustand überwunden haben und wieder fahrtüchtig sind. Damit sich der Stress wieder abbaut, sollten Sie einige Minuten abwarten, nach Möglichkeit etwas Wasser trinken und eine vertraute Person anrufen, um etwas Abstand zum Geschehen zu gewinnen.
Anschließend können Sie unverzüglich die verschiedenen Formalitäten erledigen, um Ihr Motorrad oder Ihren Motorroller reparieren zu lassen. Warten Sie das Gutachten ab, bevor Sie Ihr Zweirad reparieren lassen und/oder selbst reparieren, um die Bedingungen Ihres Vertrags einzuhalten und Ihren gegebenenfalls bestehenden Entschädigungsanspruch nicht zu verwirken. Falls jedoch ein Eingriff dringend notwendig ist, dokumentieren Sie die Schäden vorher anhand aussagekräftiger Fotos.
Senden Sie folgende Dokumente/Angaben per E-Mail an claims@axa.lu oder an Ihren Versicherungsvermittler:
Nach einer ersten Prüfung Ihrer Unterlagen und falls Sie sich für eine OptiDrive Moto Versicherung mit Sachschadendeckung entschieden hatten, legt AXA fest, ob ein Gutachten zu Ihrem Zweirad eingeholt werden muss. Je nach dem Ergebnis der technischen Schadensbewertung gibt es zwei Möglichkeiten:
Bei einem Schaden, dessen Reparaturkosten weniger als 750 € betragen, erfolgt die Übernahme in der Regel auf der Grundlage des Kostenvoranschlags der Werkstatt, ohne dass ein Sachverständiger hinzugezogen werden muss.
Bei einem Schaden, der über 750 € beträgt, ist ein Gutachten erforderlich, das von unserer Gesellschaft mit der vorgesehenen Reparaturwerkstatt organisiert wird.
Falls Ihre OptiDrive-Motorradversicherung eine Selbstbeteiligung vorsieht, tragen Sie den entsprechenden Betrag selbst.
Beispiel: Ihr Versicherungsvertrag sieht eine Selbstbeteiligung von 200 € je Schadensfall vor. Die Kosten der Reparatur Ihres Fahrzeugs betragen 1.000 €. 800 € übernimmt die Versicherung (1.000 – 200 €).
Sie haben für die Dauer der gutachterlich festgestellten Reparaturen maximal zehn Tage lang Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.
Diese Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Maßgeblich sind stets die Bedingungen Ihres Vertrags.