Rente in Luxembourg
wie funktioniert’s ?
Die Bewilligung und die Höhe der gesetzlichen Pensionen in Luxemburg richten sich nach drei Kriterien:
• dem Alter: Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre. Unter bestimmten Umständen ist es jedoch möglich, bereits mit 57 oder 60 Jahren in den Vorruhestand zu gehen.
• dem Zeitraum der Berufstätigkeit, in dem Sie Beiträge gezahlt haben (die so genannte Wartezeit): Diese entspricht mindestens 120 Monaten innerhalb der Europäischen Union oder in der Schweiz, in Liechtenstein, in Norwegen und/oder in Island (wobei Sie mindestens 1 Jahr lang im Großherzogtum gearbeitet haben müssen).
Um eine Rente ohne Abschläge beziehen zu können, müssen Sie eine Wartezeit von 40 Jahren nachweisen.
• Während der Wartezeit bezogene Einkommen
Weitere Informationen finden Sie auf http://www.cnap.lu/les-pensions/pension-de-vieillesse/les-pensions-de-vieillesse/
Ihr Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, Sie an einem Pensionsplan teilhaben zu lassen, der die vom Staat vorgesehene gesetzliche Rente ergänzt.
Um nicht zu riskieren, dass Sie Ihren Lebensstandard bei Erreichen des Rentenalters einschränken müssen, ist es äußerst ratsam, eine Altersvorsorgeversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft wie AXA abzuschließen. Diese Versicherung wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente und zum vom Arbeitgeber eingerichteten Pensionsplan ausgezahlt.
Überdies sind diese Produkte steuerlich absetzbar (Art. 111bis des Einkommensteuergesetzes), sofern sie für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren abgeschlossen wurden (nähere Informationen finden Sie auf unserer Webpage zum Thema Steuern).
AXA bietet Ihnen zwei Versicherungsprodukte für die Altersvorsorge: Alizea und Save for Life Pension.
Die Entscheidung für eine Zusatzrente in Luxemburg in Form einer Rentenversicherung ist zur Vorsorge für Ihre Bedürfnisse im Alter sehr empfehlenswert. Diese Versicherung bildet eine Liquiditätsreserve, die Ihnen nach dem Ausscheiden in den Ruhestand entweder auf einmal oder monatlich ausbezahlt wird. In Luxemburg werden die folgenden zwei Arten der Rentenversicherung angeboten.
Die Rentenversicherung mit 100 % Kapitalgarantie ist eine einfache Lösung, die es Ihnen ermöglicht, Ihr Geld anzulegen, ohne den Marktschwankungen ausgesetzt zu sein. Sie profitieren von einem garantierten Zinssatz während der gesamten Vertragslaufzeit und gehen kein Risiko für Ihre Ersparnisse ein.
AXA bietet Ihnen eine Rentenversicherung mit 100 % Kapitalgarantie mit der Lösung „Alizea“.
Wenn Sie wollen, dass ein Teil Ihrer Versicherungsprämie an den Kapitalmärkten angelegt wird, um höhere Gewinne zu erzielen, ist dies ebenfalls möglich. Dieser Art von Rentenversicherungsvertrag ermöglicht Ihnen eine gewinnbringende Anlage Ihrer Ersparnisse, während Sie zugleich für Ihr Alter vorsorgen.
Mit Save for Life Pension, bietet Ihnen AXA eine 50/50-Lösung: die Hälfte Ihrer Versicherungsprämie wird in Aktien angelegt, und die andere Hälfte profitiert von einem garantierten Zinssatz. Das eingegangene Risiko wird mit dem näherrückenden Termin Ihres Ruhestands zunehmend reduziert, um Ihre Gewinne zu optimieren.
Unabhängig von der von Ihnen gewählten Versicherungsart wird das Kapital Ihrer Versicherung im Todesfall an die Ihnen nahestehenden Personen ausgezahlt. Zum Vertragsbeginn bestimmen Sie einen Empfänger, an den der Betrag bei einem vorzeitig eintretenden Todesfall ausgezahlt wird.
Sie können einen Rentenversicherungsvertrag für einen so langen Zeitraum abschließen, wie Sie es wünschen. Je früher Sie beginnen, desto höher wird der ausgezahlte Betrag sein.
In jeder Region des Großherzogtums finden Sie einen Berater, der Ihnen relevante Services und interessante Lösungen im Versicherungsbereich bietet.