Reiseversicherung: Welche Risiken müssen abgedeckt sein, damit Sie beruhigt aufbrechen können?

Beistand und medizinische Kosten
Denken Sie in erster Linie an Hilfe bei der Rückführung und Gesundheitskosten. Für letztere kann die Erstattungsobergrenze je nach Versicherungsart zwischen 20.000 € und 150.000 € liegen. So werden beispielsweise bei der Option „Reise“ der AXA-Versicherung bis zu 150.000 Euro der medizinischen Kosten erstattet, die weder von der CNS noch einer anderen Zusatzversicherung übernommen werden, außerdem wird Ihre Überführung nach Luxemburg in medizinischen Notfällen arrangiert.
Stornierung
Im Falle der Stornierung der Reise oder einer vorzeitigen Abreise (höhere Gewalt, Unfall, Krankenhausaufenthalt Ihres Kindes usw.) werden Ihnen der Preis der Reise und die Kosten der Unterkunft, die Sie nicht nutzen konnten, erstattet (von AXA bis zu 15.000 €).
Gepäck, Gegenstände
Damit Sie unbesorgt aufbrechen können, sollten Diebstahl, Verlust oder Beschädigung Ihres Gepäcks (Kleidung, Schmuck, Kamera, Fotoapparat, Laptop usw.) bei Auslandsreisen ebenfalls versichert sein. AXA garantiert bis zu 5.000 € Rückerstattung je Schadensfall; bei räuberischem Diebstahl wird auch Bargeld erstattet.
Prüfen Sie auch, ob Sie im Ausland haftpflichtversichert sind, wenn Sie anderen außerhalb der Grenzen Luxemburgs Schäden verursachen. Die Auslandshaftpflichtversicherung kann direkt zusammen mit Ihrer Reiseversicherung abgeschlossen werden.